Vermieter
1) Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt nach den allgemeinen Regeln einer Unterkunftsbuchung in schriftlicher Form (E-Mail).
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung von der Mietperson mittels Unterschrift auf dem Buchungsformular bestellt und vom Vermieter zugesagt worden ist. Das beiderseitig unterschriebene Buchungsformular dient als Buchungsbestätigung und zeigt folglich die verbindliche Buchung an. Diese erfolgt durch die Mietperson auch für alle mitreisenden Personen.
Der Abschluss der Reservierung verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Auftrags, gleichgültig für welchen Zeitraum er abgeschlossen wurde.
2) Mietzeit
Die Ferienwohnung wird zu Urlaubszwecken, für den im Buchungsformular genannten Zeitraum und in ordnungsgemäßen Zustand bereitgestellt. Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters ist unzulässig.
Die Unterkunft ist am Anreisetag ab 17:00 Uhr bezugsfertig und am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizugeben.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Mietobjekts einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren oder Schadensersatz zu leisten.
3) Nutzung/ Sorgfaltspflicht/ Haftung der Mietperson
Die maximale Belegung entspricht der angegebenen Personenzahl im Buchungsformular. Wird die maximale Belegung überschritten, kann der Vermieter fristlos kündigen oder den Endpreis erhöhen. Eine Untervermietung oder Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht erlaubt, ebenso das Mitbringen von Haustieren.
Die Mietperson hat sich vor Nutzungsaufnahme vom ordnungsgemäßen Zustand der Ferienwohnung zu überzeugen und Mängel sofort anzuzeigen. Der Vermieter kann von der Mietperson bei Anreise verlangen, seine gültigen Ausweispapiere vorzulegen (§ 18 Abs. 2 SächsMG).
Die Mietperson verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten sowie das Mietobjekt und Inventar pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, Installationen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von der Mietperson in vollem Umfang zu ersetzen, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind. Der Mietperson obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist. Jegliche Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (z.B. auch Wasser-, Feuerschäden, Schlüsselverlust). Die Kosten für Instandsetzung bzw. Neuanschaffung sind von der Mietperson zu tragen.
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Am Abreisetag hat die Mietperson das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand (besenrein, Geschirr gespült und eingeräumt, Müll entsorgt) zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
Bei grobem Verstoß gegen die Hausordnung oder vertragswidrigem Verhalten kann der Vermieter, ungeachtet einer Abmahnung, von seinem fristlosen Kündigungsrecht der Mietperson gegenüber Gebrauch machen. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.:
(1) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
(2) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Bewohner
oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Der Vermieter hat die Mietperson vor der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für die Mietperson besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
4) Kaution
Es wird eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro erhoben, welche von der Mietperson bei Anreise in bar beim Vermieter zu hinterlegen ist.
Die Kaution dient als Sicherheit und wird zur Abreise bei rechtzeitiger Räumung des Mietobjekts und Herausgabe aller Schlüssel erstattet. Liegen jedoch schuldhaft verursachte Schäden gemäß Punkt 3) vor, ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kaution einzubehalten oder höhere Kosten in Rechnung zu stellen. Übersteigt die Kaution die Schadenshöhe, so ist der verbleibende Betrag binnen 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses per Überweisung zurückzuerstatten.
Beispielsweise kostet der Verlust eines Schlüssels 80,00 Euro (Schließsystem).
5) Zahlung
Die Bezahlung erfolgt vor Anreise per Überweisung. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Endpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Anreise zu leisten. Bei einer kurzfristigen Buchung wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Endpreis enthalten und ist vor Ort zu entrichten.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Damit verfällt jeglicher Mietanspruch. Als Ausgleich kann der Vermieter eine Aufwandsentschädigung verlangen.
6) Rücktritt/ Stornierung/ Reiseabbruch
Die Mietperson kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten (per E-Mail ausreichend). Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Stornierungserklärung beim Vermieter. Tritt die Mietperson vom Vertrag zurück, so hat sie pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten.
Stornierungsgebühren:
Rücktritt bis 6 Wochen vor Anreise 20 % des Endpreises (entspricht der Anzahlung)
Rücktritt ab 6 Wochen vor Anreise 80 % des Endpreises
Sofern eine anderweitige Vermietung möglich ist, behält der Vermieter lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Endpreises ein.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat die Mietperson keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Corona: Bei einer Reisebeschränkung seitens der Bundesregierung im Zusammenhang mit COVID-19 ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Die Mietperson erhält in diesem Fall die Zahlung vollständig zurück. Bei Stornierung der Mietperson wegen einer persönlichen Entscheidung zum Infektionsgeschehen gelten die o.g. Stornierungsgebühren.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
7) Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sogenannter Kern- bzw. Kardinalspflichten). Der Haftungsausschluss greift nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft des Mietobjekts zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der Ferienwohnung bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorherigen Sätze nicht für leichte Fahrlässigkeit.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Mietperson bemühen, die Störungen oder den Mangel zu beseitigen. Die Mietperson ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Eine Kündigung des Vertrags durch die Mietperson im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung des Aufenthalts setzt voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde.
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände und Garderobe der Mietperson und mitreisenden Personen.
8) Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
9) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
10) Rechtswahl/ Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Pirna zuständig.
Rathewalde, den 23.04.2021